Elterngeld in Deutschland

Wer hat Anspruch auf Elterngeld/ Familiengeld

Den Antrag auf Elterngeld kann derjenige stellen, der vor der Geburt seines Kindes Im Arbeitsverhältnis in Deutschland war und mit dem Kind in einem Haushalt lebt, und das Kind zu Hause pflegt. Anspruch auf Elterngeld hat auch derjenige, der nach der Geburt des Kindes arbeiten will, und zwar nicht mehr wie durchschnittlich 32 Stunden in der Woche. Anspruch auf Elterngeld haben Sie auch bei adoptierten Kindern und haben es auch Stiefmütter, falls sie sich um das Kind kümmern und mit ihm in einem Haushalt leben. Den Anspruch auf Elterngeld hat auch die/derjenige, die/ der nach Deutschland umgezogen worden ist und das Kind noch nicht älter 12 Monate ist. Falls das Kind schön 12 Monate älter wäre, könnte ein anderer Zuschuss - Familiengeld beantragt werden (beim Einziehen nach Bayern).

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch Mütter, die in der Tschechischen Republik kein Arbeitsverhältnis haben und der andere Elternteil in Deutschland arbeitet (sie müssen nicht verheiratet sein).

Die weitere Leistung zum Elterngeld - Familiengeld wird nur gezahlt, wenn Sie in Bayern beschäftigt sind.

Antrag auf Elterngeld in Deutschland
Antrag auf Elterngeld in Deutschland

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Beim Beziehen des Elterngeldes haben Sie die Wahl zwischen 2 Varianten, und zwar:

Bis 12 Monate Basiselterngeld (maximal 1800 Euro monatlich)

Bis 24 Monate Elterngeld Plus (maximal 900 Euro monatlich)

Bei dem Basiselterngeld dauert der Anspruch normalerweise 12 Monate. Wenn Sie lieber 24 Monate mit dem Kind zu Hause bleiben wollen, wählen sie das sog. Elterngeld Plus und das Basiselterngeld wird de facto auf die Hälfte geteilt und für die doppelte Dauer gezahlt.

Zusätzliche 2 Monate (Partnermonate) bei Basiselterngeld, sowie 4 zusätzliche Monate bei Elterngeld Plus kann man in dem Fall beziehen, wenn auch der zweite Elternteil (in den meisten Fällen der Vater) in die Elternzeit gehen möchte.

Bei dem Basiselterngeld muss also das Elterngeld für diese 2 zusätzliche Monate der zweite Elternteil beziehen. Bei dem Elterngeld Plus kann der zweite Elternteil das Elterngeld für 4 weitere Monate beziehen.

Elterngeld Plus lohnt sich in der Regel vor allem den Eltern, die nach der Geburt wieder bald arbeiten gehen wollen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten wollen (das beim Elterngeld Plus erlaubt ist, und zwar bis 32 Stunden in der Woche).

Vaterschaftsurlaub (Partnermonate)

Auch in Deutschland gibt es einen Vaterschaftsurlaub (ebenso wie in der Tschechischen Republik). Wie funktioniert also der Vaterschaftsurlaub in Deutschland genau? Der Hauptzweck des Vaterschaftsurlaubs besteht darin, den Vater mit allem vertraut zu machen, was die Erziehung eines kleinen Kindes mit sich bringt. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Elternurlaub für den Vater, der zusätzlich zum Elternurlaub (der normalerweise von der Mutter genommen wird) genommen wird.

Der Vaterschaftsurlaub kann beim Basiselterngeld für 2 Monate bezogen werden. Wenn Sie sich als Eltern entscheiden, gleichzeitig Vaterschaftsurlaub zu beantragen, können der Vater und das Kind zur gleichen Zeit zu Hause sein. Im Vaterschaftsurlaub können beide Elternteile zu Hause sein oder die Mutter kann wieder arbeiten gehen und der Vater kann Vaterschaftsurlaub nehmen. Es hängt alles davon ab, wie man beides kombinieren möchte.

Vorsicht - Alleinerziehende Mütter haben ebenfalls Anspruch auf Partnermonate (2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus). Wenn eine alleinerziehende Mutter ohne Partner lebt, hat sie also ebenso Anspruch auf eine Verlängerung ihres Elternurlaubs und auf die Partnermonate.

Um Ihnen eine bessere Vorstellung zu vermitteln, finden Sie hier einige Beispiele für den Bezug von Elterngeld in Verbindung mit Vaterschaftsgeld:

1) Beide Eltern arbeiten in Deutschland:

- Die Mutter kann sich zum Beispiel für das Elterngeld Plus entscheiden (d. h. 24 Monate Elternzeit zum halben Satz). Der Vater hat die Möglichkeit dazu noch 2 Monate Elterngeld zu beziehen. Der Vater kann den Vaterschaftsurlaub nehmen, während die Mutter noch in Elternzeit ist, oder wenn die Mutter beschließt, wieder arbeiten zu gehen (Der Vaterschaftsurlaub kann 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden).

- Ebenso könnte sich die Mutter für 12 Monate Basiselterngeld entscheiden, und der Vater würde im 13. und 14. Monat in Vaterschaftsurlaub gehen und ebenfalls Basiselterngeld erhalten. Der Vater könnte aber auch im 13., 14., 15. und 16. Lebensmonat des Kindes in Vaterschaftsurlaub gehen und würde Elterngeld plus (d.h. wieder zum halben Satz) erhalten.

- Wenn die Eltern die Elterngeldleistung im gleichen Zeitraum beziehen werden, darf der Vater nur 1 Monat Basis Elterngeld und 1 Monat Elterngeld Plus beziehen.

2) Die Mutter ist in der CZ beschäftigt, der Vater arbeitet in Deutschland:

Auch hier haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Da die Mutter ein Arbeitsverhältnis in der Tschechischen Republik hat, wird sie auch in der Tschechischen Republik Elternzeit nehmen. Da der Vater jedoch in Deutschland beschäftigt ist, hat er ebenfalls Anspruch auf 2 Monate Elterngeld. Hier müssen Sie nur die Frist für die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs einhalten, d. h. idealerweise den Vaterschaftsurlaub bis spätestens den 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes (später muss kein Anspruch mehr bestehen) beziehen.

Elterngeld in Deutschland
Elterngeld in Deutschland

Bitte beachten Sie - Jeder hat automatisch Anspruch auf Vaterschaftsgeld. Allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, und er muss dem von Ihnen gewählten Zeitraum für den Vaterschaftsurlaub zustimmen.

Wie lange dauert die Elternzeit in Deutschland?

Standard dauert sie 1 Jahr, und zwar bei dem Beziehen des Basiselterngeldes oder 2 Jahre bei dem Beziehen des Elterngeldes Plus. Das Elterngeld kann also zwei Jahre bezogen werden (in Bayern wird dazu noch Familiengeld bis den 36. Lebensmonat des Kindes bezogen).
Allerdings die Elternzeit kann bis auf 3 Jahre verlängern werden (in jedem Bundesland). In dem 3. Jahr bleiben weiter Ihre sozialen und gesundheitlichen Auslagen vom Staat übernommen, aber Sie bekommen kein Elterngeld mehr.
In Bayern können Sie gleichzeitig in dem 13.-36. Lebensmonat des Kindes weiter das bereits erwähnte Familiengeld beziehen.

Wie ist die Höhe des Elterngeldes in Deutschland?

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % Ihres durschnittschlichen Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Kindesgeburt. Beide Elternteile haben die Möglichkeit zusammen das Basiselterngeld in der monatlichen Maximalhöhe von 1800 Euro zu beziehen, die zwischen ihnen beliebig geteilt werden kann. Z. B. die ersten 7 Monate für die Mutter und die restlichen 5 Monate für den Vater oder beide Eltern beziehen gleichzeitig die ersten 6 Monate das Basiselterngeld, sie müssen aber beide mit dem Kind zu Hause bleiben.

Einen Mehrlingszuschlag bekommen solche Eltern, die Mehrlinge bekommen, und zwar in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere geborene Kind (Drillinge, Vierlinge, ...)

Das Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elternzuschlages (minimal 75 Euro monatlich) bekommen solche Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind jünger als 3 Jahre haben, oder zwei und mehrere Kinder haben, die noch nicht 6 Jahre alt geworden sind.

Elterngeld Plus

Anstatt 14 Monate des Basiselterngeldes in maximaler monatlicher Höhe von 1800 Euro können Sie das bereits erwähnte Elterngeld Plus bis zu 28 Monate beziehen (falls an der Elternzeit beide Eltern teilnehmen), das Elterngeld Plus beträgt monatlich maximal 900 Euro.

WICHTIGES - Elterngeld in der Praxis - meistens nur 10 oder 20 Monate

Die Mehrheit der Leute vermutet falsch, dass man nach der Beendigung des Beziehens des Mutterschaftsgeldes (2 Lebensmonate des Kindes) die Auszahlung des Elterngeldes beginnt (12 Monate von Basis Elterngeld oder 24 Monate von Elterngeld Plus). Aber in der Praxis ist es so, dass 1 Monat des Mutterschaftsurlaubes gesetzlich einen Monat des Elternurlaubs gleicht. Es besteht zwar gesetzlicher Anspruch auf das 12 Monate dauerndes Beziehen des Basiselterngeldes, aber wenn Sie nach der Geburt zugleich auch das Mutterschaftsgeld beziehen, wird dieser Elternzuschlag um die Monate, für die Sie das Mutterschaftsgeld beziehen, verkürzt. Trotzdem lohn es sich das Mutterschaftsgeld zu beantragen, weil dieses schon vor der Geburt des Kindes ausbezahlt wird, und in dieser Zeit haben Sie noch keinen Anspruch auf das Elterngeld und der Betrag von Mutterschaftsgeld höher ist.

Einfach an einem Beispiel gezeigt, wenn Sie zum Beispiel 2 Monate nach der Geburt des Kindes das Mutterschaftsgeld beziehen werden, haben Sie keinen Anspruch auf 12 Monate von Basiselterngeld mehr sondern nur auf 10 Monate von Basiselterngeld.

Familiengeld in Bayern

Das bayrische Familiengeldgesetz - (BayFamGG) ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Seit 1. September 2018 existiert das neue bayrische Familiengeld. Es handelt sich um einen Zuschuss zum Elterngeld, dass an die Angestellten in Bayern ausbezahlt wird.

Freistaat Bayern spendet den Eltern für jedes Kind in dem zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro monatlich. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1.Oktober 2015 geboren wurden. Antrag auf Familiengeld wird zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld gesendet, das Familiengeld wird aber erst ab den 13. Monat des Kindeslebens zugesprochen und gewährleistet. Sollte der Antrag auf Familiengeld später gestellt werden, werden rückwirkend maximal 3 Monate ausbezahlt. 

Basisvoraussetzungen für das Familiengeld:

· Der Antragsteller hat einen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern

· Wenigstens ein Elternteil arbeitet in Bayern - beide können n der CZ wohnen

· Der Antragsteller lebt zusammen mit dem Kind in einem Haushalt

· Das Kind wird vom Antragsteller erzogen und kann eine Kita besuchen

Bei Mehrgeburten wird das Familiengeld für jedes Kind separat berechnet.

Diese Leistung ist für alle Familien gedacht, unabhängig von Einnahmen oder Arbeitstätigkeit. Eltern in Bayern können Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Kindereinrichtung besucht oder zu Hause erzogen wird. Der Zahlungstermin richtet sich an dem Geburtsdatum des Kindes und erfolgt in der Regel während den ersten fünf Werktagen nach der Geburt des Kindes.

Beispiel:

Geburtsdatum des Kindes ist der 16.8.2019. Geburtstag des Kindes ist also stets am 16. Tag in dem jeweiligen Monat.

Familiengeld wird spätestens am:

23.9.2020

23.10.2020

23.11.2020 etc. ausbezahlt.


Quellen:

Elterngeld. Zentrum Bayern Familie und Soziales [online]. [cit. 2023-06-12]. Dostupné z: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php

Bayerisches Familiengeld. Zentrum Bayern Familie und Soziales [online]. [cit. 2023-06-12]. Dostupné z: https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php