Elterngeld in Deutschland
Wer hat Anspruch auf Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld hat derjenige, der vor der Geburt seines Kindes Im Arbeitsverhältnis in Deutschland war und mit dem Kind in einem Haushalt lebt, und das Kind zu Hause pflegt. Anspruch auf Elterngeld hat auch derjenige, der nach der Geburt des Kindes arbeiten will, und zwar nicht mehr wie durchschnittlich 32 Stunden in der Woche. Anspruch auf Elterngeld haben Sie auch bei adoptierten Kindern und haben es auch Stiefmütter, falls sie sich um das Kind kümmern und mit ihm in einem Haushalt leben. Den Anspruch auf Elterngeld hat auch die/derjenige, die/ der nach Deutschland umgezogen worden ist und das Kind noch nicht älter 12 Monate ist.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch Mütter, die in der Tschechischen Republik kein Arbeitsverhältnis haben und der andere Elternteil in Deutschland arbeitet (sie müssen nicht verheiratet sein).
Hinweis: Für neugeborene Kinder nach dem 1.1.2025 gilt in Bayern beim dem Bezug von Elterngeld die zusätzliche Leistung Familiengeld nicht mehr. Das Familiengeld wurde für die nach dem 1.1.2025 geborene Kinder durch sog. Kinderstartgeld ersetzt. Das Kinderstartgeld wird einmalig im Alter von 12 Monaten des Kindes in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt. Für Kinder, die vor 1.1.2025 geboren wurden, gilt weiter die Leistung Familiengeld (in Bayern).

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Beim Beziehen des Elterngeldes haben Sie die Wahl zwischen 2 Varianten, und zwar:
Bis 12 Monate Basiselterngeld (maximal 1800 Euro monatlich)
Bis 24 Monate Elterngeld Plus (maximal 900 Euro monatlich)
Bei dem Basiselterngeld dauert der Anspruch normalerweise 12 Monate. Wenn Sie lieber 24 Monate mit dem Kind zu Hause bleiben wollen, wählen sie das sog. Elterngeld Plus und das Basiselterngeld wird de facto auf die Hälfte geteilt und für die doppelte Dauer gezahlt.
Weiter existieren auch die Möglichkeiten sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus zu kombinieren.
Allgemein 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld Plus.
Beispiel: Sie können zum Beispiel 8 Monate Basiselterngeld beziehen, davon bleiben Ihnen weitere 4 Monate Basiselterngeld und diese in der Form von weiteren 8 Monaten Elterngeld Plus danach nutzen. Gleichzeitig können Sie als erstes das Elterngeld Plus und danach das Basiselterngeld beziehen oder ihre Reihenfolge freiwillig verschieden kombinieren. Zum Beispiel können Sie zuerst 6 Monate Basiselterngeld beziehen, danach 4 Monate Elterngeld Plus, weiter wieder 2 Monate Basiselterngeld und anschließend wieder 4 Monate Elterngeld Plus beantragen.
Zusätzliche 2 Monate (Partnermonate) bei Basiselterngeld, sowie 4 zusätzliche Monate bei Elterngeld Plus kann man in dem Fall beziehen, wenn auch der zweite Elternteil (in den meisten Fällen der Vater) in die Elternzeit gehen möchte.
Bei dem Basiselterngeld muss also das Elterngeld für diese 2 zusätzliche Monate der zweite Elternteil beziehen. Bei dem Elterngeld Plus kann der zweite Elternteil das Elterngeld für 4 weitere Monate beziehen.
Elterngeld Plus lohnt sich in der Regel vor allem den Eltern, die nach der Geburt wieder bald arbeiten gehen wollen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten wollen (das beim Elterngeld Plus erlaubt ist, und zwar bis 32 Stunden in der Woche).
ACHTUNG - wenn die Lohnersatzleistungen (also zum Beispiel auch Elterngeld) höher als 410 Euro für ein Kalenderjahr betragen, dann besteht eine Pflicht zu Abgabe der Steuererklärung für diesen Zeitraum.
Vaterschaftsurlaub
Auch in Deutschland gibt es einen Vaterschaftsurlaub (ebenso wie in der Tschechischen Republik). Wie funktioniert also der Vaterschaftsurlaub in Deutschland genau? Der Hauptzweck des Vaterschaftsurlaubs besteht darin, den Vater mit allem vertraut zu machen, was die Erziehung eines kleinen Kindes mit sich bringt. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Elternurlaub für den Vater, der zusätzlich zum Elternurlaub (der normalerweise von der Mutter genommen wird) genommen wird.
Der Vaterschaftsurlaub wir für 2 Monate bezogen werden. Wenn Sie sich als Eltern entscheiden, gleichzeitig Vaterschaftsurlaub zu beantragen, können der Vater und das Kind zur gleichen Zeit zu Hause sein. Im Vaterschaftsurlaub können beide Elternteile zu Hause sein oder die Mutter kann wieder arbeiten gehen und der Vater kann Vaterschaftsurlaub nehmen. Es hängt alles davon ab, wie man beides kombinieren möchte.
Achtung - Alleinerziehende Mütter haben ebenfalls Anspruch auf 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus extra (es handelt sich hierbei um sog. Partnermonate). Wenn eine alleinerziehende Mutter ohne Partner lebt, hat sie also ebenso Anspruch auf eine Verlängerung ihres Elternurlaubs und auf die Partnermonate.
Um Ihnen eine bessere Vorstellung zu vermitteln, finden Sie hier einige Beispiele für den Bezug von Elterngeld in Verbindung mit Vaterschaftsgeld:
1) Beide Eltern arbeiten in Deutschland:
- Die Mutter kann sich zum Beispiel für das Elterngeld Plus entscheiden (d. h. 24 Monate Elternzeit zum halben Satz). Der Vater hat die Möglichkeit dazu noch 2 Monate Elterngeld zu beziehen. Der Vater kann den Vaterschaftsurlaub nehmen, während die Mutter noch in Elternzeit ist, oder wenn die Mutter beschließt, wieder arbeiten zu gehen (Der Vaterschaftsurlaub kann 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden).
- Ebenso könnte sich die Mutter für 12 Monate Basiselterngeld entscheiden, und der Vater würde im 13. und 14. Monat in Vaterschaftsurlaub gehen und ebenfalls Basiselterngeld erhalten. Der Vater könnte aber auch im 13., 14., 15. und 16. Lebensmonat des Kindes in Vaterschaftsurlaub gehen und würde Elterngeld plus (d.h. wieder zum halben Satz) erhalten.
Hinweis - Ab April 2024 - wenn die Eltern die Elterngeldleistung im gleichen Zeitraum beziehen werden, darf der Vater nur einen Monat Basis Elterngeld und einen Monat Elterngeld Plus beziehen.
2) Die Mutter ist in der CZ beschäftigt, der Vater arbeitet in Deutschland:
Auch hier haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Da die Mutter ein Arbeitsverhältnis in der Tschechischen Republik hat, wird sie auch in der Tschechischen Republik Elternzeit nehmen. Da der Vater jedoch in Deutschland beschäftigt ist, hat er ebenfalls Anspruch auf 2 Monate Elterngeld. Hier müssen Sie nur die Frist für die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs einhalten, d. h. idealerweise den Vaterschaftsurlaub bis spätestens den 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes (später muss kein Anspruch mehr bestehen) beziehen.

Bitte beachten Sie - Jeder hat automatisch Anspruch auf Vaterschaftsgeld.
GLEICHZEITIG ist es nötig dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, wann Sie die Elternzeit nehmen möchten und das zwar wenigstens 7 Wochen vor dem geplanten Anfang der Elternzeit. Es muss gleich angegeben werden, wann Sie wieder zurück in die Arbeit kommen. Dies gleiche gilt auch für die Mütter, die Elternzeit beantragen.
Wie lange dauert die Elternzeit in Deutschland?
Standard dauert sie ein Jahr, und zwar bei dem Beziehen des Basiselterngeldes oder 2 Jahre bei dem Beziehen des Elterngeldes Plus. Das Elterngeld kann also zwei Jahre bezogen werden.Wie ist die Höhe des Elterngeldes in Deutschland?
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % Ihres durschnittschlichen Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Kindesgeburt. Beide Elternteile haben die Möglichkeit zusammen das Basiselterngeld in der monatlichen Maximalhöhe von 1800 Euro zu beziehen, die zwischen ihnen beliebig geteilt werden kann. Z. B. die ersten 7 Monate für die Mutter und die restlichen 5 Monate für den Vater oder beide Eltern beziehen gleichzeitig die ersten 6 Monate das Basiselterngeld, sie müssen aber beide mit dem Kind zu Hause bleiben.
Einen Mehrlingszuschlag bekommen solche Eltern, die Mehrlinge bekommen, und zwar in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere geborene Kind (Drillinge, Vierlinge, ...)
Das Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elternzuschlages (minimal 75 Euro monatlich) bekommen solche Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind jünger als 3 Jahre haben, oder zwei und mehrere Kinder haben, die noch nicht 6 Jahre alt geworden sind.
Elterngeld Plus
Anstatt 14 Monate des Basiselterngeldes in maximaler monatlicher Höhe von 1800 Euro können Sie das bereits erwähnte Elterngeld Plus bis zu 28 Monate beziehen (falls an der Elternzeit beide Eltern teilnehmen), das Elterngeld Plus beträgt monatlich maximal 900 Euro.
WICHTIGES - Elterngeld in der Praxis - meistens nur 10 oder 20 Monate
Die Mehrheit der Leute vermutet falsch, dass man nach der Beendigung des Beziehens des Mutterschaftsgeldes (2 Lebensmonate des Kindes) die Auszahlung des Elterngeldes beginnt (12 Monate von Basis Elterngeld oder 24 Monate von Elterngeld Plus). Aber in der Praxis ist es so, dass ein Monat des Mutterschaftsurlaubes gesetzlich einen Monat des Elternurlaubs gleicht. Es besteht zwar gesetzlicher Anspruch auf das 12 Monate dauerndes Beziehen des Basiselterngeldes, aber wenn Sie nach der Geburt zugleich auch das Mutterschaftsgeld beziehen, wird dieser Elternzuschlag um die Monate, für die Sie das Mutterschaftsgeld beziehen, verkürzt. Trotzdem lohn es sich das Mutterschaftsgeld zu beantragen, weil dieses schon vor der Geburt des Kindes ausbezahlt wird, und in dieser Zeit haben Sie noch keinen Anspruch auf das Elterngeld und der Betrag von Mutterschaftsgeld höher ist.
Einfach an einem Beispiel gezeigt, wenn Sie zum Beispiel 2 Monate nach der Geburt des Kindes das Mutterschaftsgeld beziehen werden, haben Sie keinen Anspruch auf 12 Monate von Basiselterngeld mehr sondern nur auf 10 Monate von Basiselterngeld.
Quellen:
Elterngeld. Zentrum Bayern Familie und Soziales [online]. [cit. 2023-06-12]. Dostupné z: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php
Bayerisches Familiengeld. Zentrum Bayern Familie und Soziales [online]. [cit. 2023-06-12]. Dostupné z: https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php
Bayerisches Familiengeld und Kinderstartgeld. Online. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Dostupné z: https://www.stmas.bayern.de/familiengeld/. [cit. 2025-02-12].